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Rückführungen werden wieder aufgenommen


LH 588 - Hörbildpräsentation
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt ein
Diskussionsveranstaltung "Abu Ghraib lässt grüßen"
Empfehlungen des UN-Anti-Folter-Auschusses an die Bundesregierung in Berlin diskutiert
Neuer Prozess gegen BGS-Beamte nach Tod von Ageeb
PRO ASYL erstattet Strafanzeige gegen vier BGS-Beamte
Aktionsbündnis erstattet Anzeige gegen Kapitän
„Fahrlässige Tötung durch Unterlassen“
Die Fesselung von Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung
ai: Prozessbeginn im Fall Aamir Ageeb
Tod bei Abschiebung
BGS-Beamte im Fall Aamir Ageeb wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Prozess gegen BGS-Beamte beginnt am 02.02.2004
Kampagne gegen Abschiebungen Abschiebehaft und Abschiebelager
Dritter Todestag des bei einer Abschiebung ums Leben gekommenen Sudanesen Aamir Ageeb
Fesselungen bei Abschiebungen
Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Aamir Ageebs Tod
Neue Erkenntnisse zum Abschiebetod des Aamir Ageeb
Informationspolitik der Bundesregierung zum Todesfall von Aamir Ageeb
Abschiebepraxis bei Suizidgefahr
Trug das Land Baden-Württemberg Mitverantwortung am Tod des abgeschobenen Sudanesen?
Rückführungen werden wieder aufgenommen
Bundesinnenministerium: Bericht über den Tod von Aamir Ageeb
Schily: Erlaß bleibt vorerst bestehen
Abschiebestop für Aufklärung nicht nötig
Menschenrechte beginnen zu Hause!
Stellungnahme zum Gerichtsmedizinischen Gutachten
Rechtsmedizinisches Institut Uni München: Obduktionsbericht
ai: Jahresbericht Deutschland 2003
ai: Jahresbericht Deutschland 2002
ai: Jahresbericht Deutschland 2001
ai: Jahresbericht Deutschland 2000
ai: Jahresbericht Deutschland 1999
ai: Jahresbericht Sudan 2002
ai: Jahresbericht Sudan 2001
ai: ai: Jahresbericht Sudan 2000
ai: Jahresbericht Sudan 1999
Der Fall Aamir Ageeb
Ärzte als Abschiebehelfer?
Sudanese bei Abschiebung umgekommen
Death of Sudanese Asylum-seeker
Concerns in Europe - Germany
Zur ewigen Ruhe gefesselt
Tod des Sudanesen Aamir Ageeb
Hilfsmittel zur Durchführung von Abschiebungen unter Zwang
Online-Demonstration
Vereinigung Cockpit: Abschiebungen
Redebeitrag im Namen der Studentlnnenschaft der KSFH München zum 1. Todestag
Gedenken an Aamir Ageeb am 28.5.2000 in München
Rede zur Gedenkveranstaltung am 28.5.2000 in München
Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
DeportationClass Stop!
Staub-Bernasconi: Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Interreligiöse Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Rückführungen auf dem Luftweg
Zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Erklärung des Fachbereichsrats zum Tod von Aamir Ageeb
Abschiebung: Klare Verantwortung herstellen
Rede bei der Demonstration in Hamburg
Wir trauern um Aamir Ageeb!!!
Wir trauern um Aamir Mohamed Ageeb!
Der Abschiebetod von Aamir Ageeb hätte vermieden werden können
Resolution der StudentInnen der KSFH München

Bundesministerium des Inneren, Pressemitteilung, 25.06.1999

Rückführungen werden wieder aufgenommen

Bundesinnenminister Otto Schily hatte nach dem Tod eines sudanesischen Staatsangehörigen am 28. Mai 1999 die vorläufige Aussetzung aller Abschiebungen, bei denen mit Gegenwehr zu rechnen ist, angeordnet sowie eine eingehende Überprüfung der Rückführungspraxis des Bundesgrenzschutzes veranlaßt. Aufgrund der inzwischen gewonnenen Erkenntnisse hat Minister Schily den Aussetzungserlaß mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Durchführung von Rückführungsmaßnahmen ist neu geregelt worden.

Auf einer durch das Bundesministerium des Innern am 18. Juni 1999 veranstalteten Fachkonferenz, an der Polizeiärzte aus Bund und Ländern, Gerichtsmediziner und Praktiker des Bundesgrenzschutzes teilnahmen, wurde - unabhängig von den Umständen und der Ursache des konkreten Todesfalles - die Rückführungspraxis des BGS in medizinischer und polizeifachlicher Hinsicht eingehend auf mögliche gesundheitliche Risiken überprüft und diskutiert. Die Fachkonferenz, an der auch Minister Schily teilnahm, hat zu folgenden Ergebnissen geführt:


* Bei Rückführungen ist unbedingt darauf zu achten, daß die freie Atmung des Rückzuführenden gewährleistet ist. Als Konsequenz wird ab sofort auf die Verwendung von Integralhelmen bei Rückführungsmaßnahmen verzichtet. Auch ist bei der Anwendung von körperlicher Gewalt - als Mittel des unmittelbaren Zwanges - dafür Sorge zu tragen, daß der Rückzuführende in einer Position verbleibt, die eine unbeeinträchtigte Atmung gewährleistet.

* Medizinische Studien in den USA über plötzliche Todesfälle anläßlich von Festnahmen mit hoher körperlicher Belastung und intensiver Zwangsanwendung deuten auf folgende multifaktorielle Kausalzusammenhänge hin: Der Tod in den untersuchten Fällen kann möglicherweise in Folge höchster körperlicher Anstrengung verbunden mit hohem Sauerstoffverbrauch und gleichzeitiger erheblicher Einschränkung der Atmung eintreten. Maßgeblichen Einfluß haben auch frühere (psychische) Erkrankungen, Alkohol- oder Drogenkonsum oder sonstige körperliche Vorschäden.

Diese Erkenntnisse wird die Polizeipraxis des BGS künftig bei zwangsweisen Rückführungen sowie bei allen übrigen Zwangsanwendungen berücksichtigen und in die Aus- und Fortbildung aller BGS-Beamten einbeziehen.

* Unverzichtbarer Bestandteil für die Rückführung, die frei von Gefahren für den Rückzuführenden bleiben soll und muß, ist eine verläßliche und umfassende Unterrichtung des BGS durch die Länder über Erkenntnisse, die sie über die Person des Rückzuführenden haben (z.B. Gewaltbereitschaft, Suizidgefährdung, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Vorschädigungen).

* Von den Ländern wird erwartet, daß sie den BGS unaufgefordert in jedem Einzelfall vollständig und zeitgerecht über derartige Erkenntnisse informieren. Sofern bei den Landesbehörden tatsächliche Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft, Suizidgefährdung oder ähnliches bestehen, werden diese gebeten, vor der Überstellung an den BGS eine ärztliche Untersuchung des Rückzuführenden zu veranlassen und das Ergebnis dem BGS zu bescheinigen.

Unter den vorgenannten Voraussetzungen und unter Beachtung der für Rückführungen im übrigen geltenden Anweisungen können mit sofortiger Wirkung BGS-begleitete Rückführungen ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg wieder durchgeführt werden.